Bitte kontaktieren Sie uns im Notfall per Telefon.
Hier erfahren Sie (auch ausserhalb der Bürozeiten), wer die zuständige Ansprechperson ist.
Sie haben einen Ihnen lieben Menschen verloren? Dann sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus. Gerne sind wir für Sie da in der Zeit des Abschieds und für die Gestaltung der Trauerfeier. Bitte kontaktieren Sie uns im Notfall unter der Telefonnummer 061 927 93 50. Dort erfahren Sie (auch ausserhalb der Bürozeiten), wer die zuständige Ansprechperson ist.
Weiter unten finden Sie erste Massnahmen, die sie bei einem Todesfall treffen müssen, Kontakte zu den Gemeinden, sowie unterschiedliche Möglichkeiten für kirchliche Feiern.
Hier erfahren Sie (auch ausserhalb der Bürozeiten), wer die zuständige Ansprechperson ist.
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst. Dieser muss den Tod feststellen.
Bei einem Todesfall im Spital oder Altersheim werden die nötigen Schritte von der Spitalverwaltung oder Heimleitung eingeleitet.
Todesfälle müssen zuerst der politischen Gemeinde Ihres Wohnorts gemeldet werden. Dort werden Sie über die nächsten Schritte informiert und auch der erste Kontakt zum zuständigen Seelsorger hergestellt, welcher die Trauerfeier mit Ihnen vorbereitet und gestaltet. Die Gemeinde setzt dann gemeinsam mit Ihnen und in Absprache mit dem Seelsorger den Bestattungstermin fest.
Abdankungsfeiern können in der Friedhofskapelle vor Ort, in unserer Bruder-Klausen-Kirche in Liestal oder sofern vorhanden in der Kirche unserer reformierten Schwesterkirchen stattfinden. Die Bestattung kann auf Wunsch im Zusammenhang mit der Abdankungsfeier oder unabhängig davon im engsten Familienkreis stattfinden.
Bestattung wie Abdankungsfeier bereiten Sie gemeinsam mit unserem Seelsorgenden vor. Dieser bespricht mit Ihnen den Rahmen der Feier, um das Leben Ihres Verstorbenen angemessen zu würdigen. Im Trauergespräch wird der Ablauf der Feier geplant (Musik, Lebenslauf, Texte, Bilder etc.), so dass die Feier für Sie stimmig und rund wird.
Es ist ein alter und schöner Brauch, ungefähr 30 Tage nach dem Tod des Verstorbenen in einem normalen Gemeindegottesdienst zu gedenken. Dies ist eine schöne Gelegenheit für die Familie, zusammenzukommen und gemeinsam einen weiteren Schritt des Abschieds zu gehen.
Auch dies ist eine kostbare und etwas in Vergessenheit geratene Tradition. Ungefähr zur Zeit des Todestages treffen sich die Angehörigen jährlich zu einem Gottesdienst. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: In jedem Jahr wird der Termin rechtzeitig mit dem Pfarramt abgesprochen (mit Hinweis im Pfarrblatt) oder es wird eine Jahrzeit-Stiftung abgeschlossen für die Dauer von 10, 20 oder 25 Jahren.