Kirchgemeinderat

Der Kirchgemeinderat ist eine Behörde des staatlichen Rechts auf der Grundlage der Verfassung der röm.-kath. Landeskirche Basel-Landschaft. Dem Kirchgemeinderat obliegt die Verwaltung der materiellen Belange und die Ausführung der von der Kirchgemeindeversammlung erlassenen Beschlüsse und der für die Kirchgemeinden relevanten Entscheide der Synode.

Die Mitglieder des Kirchgemeinderates werden von der Kirchgemeindeversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Unterstützt wird der Kirchgemeinderat von der Verwaltung der Kirchgemeinde.

  • Dr. Siegfried Bantle, Präsident
    Finanzen, Landeskirche
  • Martin Huber, Vizepräsident
    Vermietungen, Pfarreirat
  • Vera Binder
    Pfarreiorganisationen, Jugend- und Familienarbeit
  • Liza Kalapurayil
    Soziales
  • Christian Rösch
    Bauverwaltung
  • Markus Plüss
    Personal
  • Peter Messingschlager
    Seelsorge
  • Yvonne Ballmer
    Verwaltung
  • Sara Lüdi, Aktuarin
    Protokolle

Zugehörige Gemeinden

Zur Kirchgemeinde Liestal gehören die Katholikinnen und Katholiken folgender Gemeinden:

  • Liestal
  • Seltisberg
  • Bubendorf
  • Ramlinsburg
  • Lausen
  • Hersberg
  • Lupsingen
  • Ziefen
  • Arisdorf (Seelsorgerische Betreuung durch die Pfarrei Kaiseraugst)
  • Giebenach (Seelsorgerische Betreuung durch die Pfarrei Kaiseraugst)

 

Kirchgemeinde-Versammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der katholischen Kirchgemeinde Liestal (entspricht der Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde). Ihre Aufgabe ist es, Seelsorgeteam und Pfarreirat in ihrer pastoralen Tätigkeit zu unterstützen und für die materiellen Grundlagen der Seelsorge in der Pfarrei Liestal zu sorgen. Mindestens zweimal jährlich wird sie einberufen: einmal zur Budgetberatung im Spätherbst, einmal zur Rechnungsabnahme im Frühsommer.

Stimm- und Wahlrecht:

In der Kirchgemeinde haben alle Frauen und Männer das Stimm- und Wahlrecht, die

  • der katholischen Kirche angehören
  • 16 Jahre alt sind
  • in einer der oben genannten Gemeinden Wohnsitz haben.

Gäste sind jederzeit an den Kirchgemeindeversammlungen herzlich willkommen.