Der Kirchgemeinderat ist eine Behörde des staatlichen Rechts auf der Grundlage der Verfassung der röm.-kath. Landeskirche Basel-Landschaft. Dem Kirchgemeinderat obliegt die Verwaltung der materiellen Belange und die Ausführung der von der Kirchgemeindeversammlung erlassenen Beschlüsse und der für die Kirchgemeinden relevanten Entscheide der Synode.
Die Mitglieder des Kirchgemeinderates werden von der Kirchgemeindeversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Unterstützt wird der Kirchgemeinderat von der Verwaltung der Kirchgemeinde.
Zur Kirchgemeinde Liestal gehören die Katholikinnen und Katholiken folgender Gemeinden:
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der katholischen Kirchgemeinde Liestal (entspricht der Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde). Ihre Aufgabe ist es, Seelsorgeteam und Pfarreirat in ihrer pastoralen Tätigkeit zu unterstützen und für die materiellen Grundlagen der Seelsorge in der Pfarrei Liestal zu sorgen. Mindestens zweimal jährlich wird sie einberufen: einmal zur Budgetberatung im Spätherbst, einmal zur Rechnungsabnahme im Frühsommer.
Stimm- und Wahlrecht:
In der Kirchgemeinde haben alle Frauen und Männer das Stimm- und Wahlrecht, die
Gäste sind jederzeit an den Kirchgemeindeversammlungen herzlich willkommen.