Eine Geschichte nicht nur zum Lächeln ...
Eine Geschichte aus dem Sozialdienst: Eine junge Frau, die Sozialhilfeunterstützung von der Gemeinde bezieht, hat Zahnprobleme, die sie beim Sprechen und Essen behindern und im sozialen Kontakt verunsichern – sie könne nicht mehr lächeln.
Der Sozialdienst der Gemeinde verweigert (auch ein Rekurs ist erfolglos) die Übernahme der notwendigen Behandlung, welche das Fixieren einer bestehenden Prothese im Unterkiefer beinhaltet.
Die Frau kommt zum Pfarreisozialdienst, und nach einem Gespräch mit der Zahnärztin und einem schriftlichen Kostenvoranschlag gebe ich eine Kostengarantie für maximal Fr. 4000.–. Die Implantate werden eingesetzt, und es folgt noch eine Kariesbehandlung an den oberen Zähnen, für deren Bezahlung ich an den Sozialdienst der Gemeinde verweise. Die Rechnung für die erste Behandlung lässt auf sich warten. Schliesslich werde ich von der Praxis angefragt, ob wir die Rechnung für die Kariesbehandlung übernehmen, da der Entscheid der Sozialhilfebehörde noch ausstehe. Auf Anraten der zuständigen Sozialarbeiterin schreibe ich ein Gesuch an die Sozialhilfebehörde. Schliesslich erhalte ich eine Rechnung für die erste Behandlung, die Fr. 350.– über dem garantierten Kostendach liegt. Ich telefoniere mit der Praxis – nein, die Rechnung könne nicht mehr geändert werden, und aus den vorhandenen Unterlagen gehe nicht klar hervor, was vereinbart worden sei. Ich schreibe einen Brief und verspreche eine sofortige Bezahlung der Schlussabrechnung, wenn sie das garantierte Kostendach nicht übersteige. Die Rechnung lässt nicht lange auf sich warten und beläuft sich punktgenau auf Fr. 4000.–! Darauf richte ich Gesuche um finanzielle Mitbeteiligung an verschiedene Stiftungen und Vereine und mache mit der jungen Frau eine Rückzahlungsvereinbarung. Die von der Glückskette und vom Kath. Frauenbund Baselland (unter anderen) erbetenen Beiträge sind mittlerweile in der vorgeschlagenen Höhe eingetroffen. Einen Teilbeitrag an die Behandlung leistet auch die Pfarrei bzw. Kirchgemeinde, und die junge Frau hat von ihrer in der Rückzahlungsvereinbarung festgelegten Summe bis heute zwei Drittel bezahlt. Sie kann nun wieder lächeln, hat an Sicherheit gewonnen und dank der Sozialarbeiterin im Gemeindesozialdienst ein Berufspraktikum absolviert. Sie hofft nun auf die Zusage für eine Attestlehre als Basis für ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit. Und ich brauche manchmal etwas «Biss», um das zu erreichen, was ich als gerecht und richtig erachte.
Barbara Scheibler, Sozialarbeiterin
Foto von Jürgen Acker, www.pixelio.de