Kirchen der Schweiz sagen Nein zur Verschärfung des Asylgesetzes
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Die Kirchen der Schweiz lehnen die geplanten Verschärfungen des revidierten Asylgesetzes ab, die am 9. Juni zur Abstimmung vors Volk kommen. Dies haben sie am Donnerstag an einer gemeinsamen Medienkonferenz im Asylzentrum in Köniz BE bekräftigt, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
"Nein" sagt auch der Schweizerische Katholische Frauenbund, wie er am Donnerstag separat mitteilte.
Die Kirchen lehnen die "dringlichen Änderungen des Asylgesetzes" ab. Die Änderungen stehen im Gegensatz zum Kernanliegen des Asylrechts, Verfolgte zu schützen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Kirchen sind überzeugt, dass faire Asylverfahren für Menschen auf der Flucht gewährleistet sein müssen.
Das Engagement für Schutzlose und Schutzsuchende sei ein ureigenes Anliegen der christlichen Kirchen seit ihren Ursprüngen. Die Gewährung von Asyl sei ein Akt der Humanität und Solidarität. Die Konkurrenz politischer Überzeugungen ende dort, wo die Menschlichkeit selbst auf dem Spiel steht.
Seit Inkrafttreten des Asylgesetzes 1981 wurden 10 verschärfende Revisionen vorgenommen. An der Tatsache, dass Menschen unter Zwang ihre Heimat verlassen müssen und auch in der Schweiz um Asyl bitten, konnten diese Verschärfungen nichts ändern, betonten die Kirchenvertreter. Es sei stattdessen erreicht worden, dass das Schicksal einzelner Asylsuchender kaum mehr wahrgenommen würde und alle Asylsuchenden unter dem Generalverdacht stünden, sie seien kriminell und nur darauf aus, den Sozialstaat auszunutzen.
Bedenken zur Verkürzung der Beschwerdefristen
Weiter heisst es seitens der Kirchen: "Die Gesetzesänderung streicht die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Botschaft im Ausland ein Asylgesuch zu stellen. Die Folgen der Abschaffung sind drastisch. Frauen, Kinder, Alte und Kranke sind besonders betroffen. Flüchtlinge werden vermehrt in die Hände von Schlepperbanden getrieben. Verfolgten aus armen Verhältnissen bleibt dieser letzte Fluchtweg verwehrt."
Die Kirchen äussern Bedenken zur möglichen Verkürzung der Beschwerdefristen für Asylsuchende von 30 auf 10 Tage. Der Rechtsschutz von Asylsuchenden müsse deutlich gestärkt werden. Die Kirchen stellten während der Pressekonferenz ausserdem zwei Argumentarien vor: Der Kirchenbund veröffentlichte die 16-seitige Broschüre "10 Fragen – 10 Antworten zur Asylgesetzrevision", die Kommission Justitia et Pax der Bischofskonferenz präsentierte ihre Stellungnahme zur Abstimmung.
Katholischer Frauenbund sagt auch "Nein"
Auch Nein zur Veränderung des Asylrechts sagt der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF), wie er am Donnerstag separat mitteilte. Der SKF hätte die Neuerungen im revidierten Asylgesetz zwar begrüsst, wendet sich jedoch entschieden gegen die Streichung des Botschaftsverfahrens, das die Möglichkeit eliminiert, Asylanträge an Schweizer Botschaften im Ausland zu stellen. Auch verstosse die neue Regelung, dass Kriegsdienst- und Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Fluchtgrund gelten, gegen die Werthaltung des SKF.
Foto: Abt Martin Werlen an der Medienkonferenz in Liebefeld am 2. Mai 2013 (Bild: J. Bossart)
(kipa/com/ami/job)
"Nein" sagt auch der Schweizerische Katholische Frauenbund, wie er am Donnerstag separat mitteilte.
Die Kirchen lehnen die "dringlichen Änderungen des Asylgesetzes" ab. Die Änderungen stehen im Gegensatz zum Kernanliegen des Asylrechts, Verfolgte zu schützen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Kirchen sind überzeugt, dass faire Asylverfahren für Menschen auf der Flucht gewährleistet sein müssen.
Das Engagement für Schutzlose und Schutzsuchende sei ein ureigenes Anliegen der christlichen Kirchen seit ihren Ursprüngen. Die Gewährung von Asyl sei ein Akt der Humanität und Solidarität. Die Konkurrenz politischer Überzeugungen ende dort, wo die Menschlichkeit selbst auf dem Spiel steht.
Seit Inkrafttreten des Asylgesetzes 1981 wurden 10 verschärfende Revisionen vorgenommen. An der Tatsache, dass Menschen unter Zwang ihre Heimat verlassen müssen und auch in der Schweiz um Asyl bitten, konnten diese Verschärfungen nichts ändern, betonten die Kirchenvertreter. Es sei stattdessen erreicht worden, dass das Schicksal einzelner Asylsuchender kaum mehr wahrgenommen würde und alle Asylsuchenden unter dem Generalverdacht stünden, sie seien kriminell und nur darauf aus, den Sozialstaat auszunutzen.
Bedenken zur Verkürzung der Beschwerdefristen
Weiter heisst es seitens der Kirchen: "Die Gesetzesänderung streicht die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Botschaft im Ausland ein Asylgesuch zu stellen. Die Folgen der Abschaffung sind drastisch. Frauen, Kinder, Alte und Kranke sind besonders betroffen. Flüchtlinge werden vermehrt in die Hände von Schlepperbanden getrieben. Verfolgten aus armen Verhältnissen bleibt dieser letzte Fluchtweg verwehrt."
Die Kirchen äussern Bedenken zur möglichen Verkürzung der Beschwerdefristen für Asylsuchende von 30 auf 10 Tage. Der Rechtsschutz von Asylsuchenden müsse deutlich gestärkt werden. Die Kirchen stellten während der Pressekonferenz ausserdem zwei Argumentarien vor: Der Kirchenbund veröffentlichte die 16-seitige Broschüre "10 Fragen – 10 Antworten zur Asylgesetzrevision", die Kommission Justitia et Pax der Bischofskonferenz präsentierte ihre Stellungnahme zur Abstimmung.
Katholischer Frauenbund sagt auch "Nein"
Auch Nein zur Veränderung des Asylrechts sagt der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF), wie er am Donnerstag separat mitteilte. Der SKF hätte die Neuerungen im revidierten Asylgesetz zwar begrüsst, wendet sich jedoch entschieden gegen die Streichung des Botschaftsverfahrens, das die Möglichkeit eliminiert, Asylanträge an Schweizer Botschaften im Ausland zu stellen. Auch verstosse die neue Regelung, dass Kriegsdienst- und Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Fluchtgrund gelten, gegen die Werthaltung des SKF.
Foto: Abt Martin Werlen an der Medienkonferenz in Liebefeld am 2. Mai 2013 (Bild: J. Bossart)
(kipa/com/ami/job)